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Deine Rechte · Lesezeit etwa 6 Minuten · von Günter Bonin

Nachteilsausgleich bei LRS:
Was deinem Kind zusteht und wie du ihn bekommst

Anton schrieb katastrophale Diktate. Und Anton war einer der klügsten Köpfe, die mir je begegnet sind.

Ich habe ihn vor Jahren begleitet, nennen wir ihn Anton. Er brannte für Technik, durchschaute Zusammenhänge schneller als mancher Erwachsene und spielte leidenschaftlich gern Skat. Ein Kind, das Skat spielt, ist nicht dumm. Sein Problem war nie der Kopf. Zwischen seinem klugen Kopf und dem Papier lag eine Baustelle, für die er nichts konnte.

Ohne faire Bedingungen wäre Anton genau an der falschen Stelle gescheitert: an der Rechtschreibung, nicht am Denken. Mit der richtigen Unterstützung hat er am Ende die Gymnasialempfehlung bekommen, die zu seinem wachen Kopf passte.

Genau darum geht es hier. Ein Nachteilsausgleich bevorzugt dein Kind nicht. Er macht fair, damit es zeigen kann, was wirklich in ihm steckt.

Kurz gesagt

Der Nachteilsausgleich gibt deinem Kind faire Bedingungen, etwa mehr Zeit oder vorgelesene Aufgaben, ohne die Anforderungen zu senken. Der Notenschutz nimmt zusätzlich die Rechtschreibung aus der Bewertung. Du beantragst beides schriftlich bei der Schule, meist auf Basis einer festgestellten LRS. Die genauen Regeln sind Ländersache.

Dein Kind kann den Stoff, scheitert aber an der Zeit und an der Rechtschreibung, die überall mitbewertet wird. Genau dafür gibt es zwei Werkzeuge, die den Schulalltag spürbar entlasten: den Nachteilsausgleich und den Notenschutz. Hier erfährst du, was sie bedeuten und wie du sie ruhig und richtig bekommst.

Viele Eltern wissen gar nicht, dass ihr Kind ein Recht auf Unterstützung hat. Sie kämpfen sich Jahr um Jahr durch, obwohl es einen offiziellen Weg gibt. Diesen Weg gehen wir jetzt Schritt für Schritt.

Die zwei Werkzeuge, einfach erklärt

Der Nachteilsausgleich

Er gleicht den Nachteil aus, ohne die Anforderungen zu senken. Dein Kind lernt und leistet dasselbe, bekommt aber faire Bedingungen. Typische Beispiele:

Der Notenschutz

Er nimmt die Rechtschreibung aus der Bewertung heraus, dein Kind wird also nicht für etwas abgestraft, das ihm besonders schwerfällt. Wichtig zu wissen: Der Notenschutz kann im Zeugnis vermerkt werden, der reine Nachteilsausgleich in der Regel nicht.

Der Kern in einem Satz

Nachteilsausgleich heißt nicht bevorzugen, sondern fair machen. Dein Kind zeigt, was es kann, statt an der falschen Stelle zu scheitern.

So gehst du vor, in vier ruhigen Schritten

1Ordnen 2Gespräch 3Antrag 4Prüfen
In vier ruhigen Schritten. Kein Bittstellen, sondern ein sachlicher Weg als Partner der Schule.

Wichtig zu wissen

Die genauen Regeln sind Ländersache und unterscheiden sich zum Teil deutlich. Was in Bayern gilt, kann in Berlin anders aussehen. Deshalb lohnt es sich, die Vorgaben deines Bundeslandes zu kennen, bevor du den Antrag stellst.

Der Ton macht viel aus. Du kommst nicht als Bittsteller und nicht als Gegner, sondern als Partner der Schule, dem es um dasselbe geht: dass dein Kind zeigen kann, was in ihm steckt. Ein sachlicher, freundlicher Antrag öffnet mehr Türen als ein Streit.

Die Regeln in deinem Bundesland

Nachteilsausgleich und Notenschutz sind Ländersache, die Details unterscheiden sich zum Teil deutlich. Wähle dein Bundesland für die konkreten Regeln, die zuständigen Stellen und einen passenden Musterbrief:

Aktiv verlinkt sind die bereits fertigen Länderseiten. Die weiteren folgen nach und nach.

Dein nächster Schritt

Noch unsicher, ob dein Kind betroffen ist?

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Häufige Fragen

Brauche ich für den Nachteilsausgleich eine Diagnose?
In den meisten Bundesländern ist eine fachliche Feststellung der LRS die Grundlage. Sprich zuerst mit der Schule, sie sagt dir, welcher Nachweis bei euch genau nötig ist.
Was ist der Unterschied zwischen Nachteilsausgleich und Notenschutz?
Der Nachteilsausgleich gibt deinem Kind zum Beispiel mehr Zeit oder Hilfsmittel, die Anforderungen bleiben gleich. Der Notenschutz nimmt die Rechtschreibung aus der Bewertung heraus, das kann aber im Zeugnis vermerkt werden.
Steht der Nachteilsausgleich im Zeugnis?
Der reine Nachteilsausgleich meist nicht. Ein Notenschutz kann dagegen vermerkt werden. Die genauen Regeln unterscheiden sich je nach Bundesland.
Ab welcher Klasse ist das möglich?
Grundsätzlich in der ganzen Schulzeit, von der Grundschule bis in die Oberstufe. Je früher du dran bist, desto weniger Frust sammelt sich an.
Günter Bonin mit seinem Sohn

Günter Bonin ist Lehrer, LRS-Trainer und Vater. Er kennt die Lese-Rechtschreib-Schwäche aus dem Unterricht und vom eigenen Küchentisch. Sein Buch »Mama, ich bin DOCH schlau!« macht Eltern Mut.