Nachteilsausgleich bei LRS in Brandenburg:
Was gilt und wie du ihn beantragst
Dein Kind kann den Stoff, scheitert aber an der Zeit und an der Rechtschreibung, die überall mitzählt.
Genau dafür gibt es in Brandenburg klare Regeln. Ich habe hunderte Eltern durch dieses Verfahren begleitet und sage dir hier, was deinem Kind zusteht, wer zuständig ist und wie du den Antrag ruhig und richtig stellst. Ohne Amtsdeutsch, dafür mit den richtigen Regelungen an der Hand.
Kurz gesagt
In Brandenburg gilt die Lesen-Rechtschreiben-Rechnen-Verordnung (LRSRV) von 2017. Die LRS wird meist schulisch festgestellt, die Deutschlehrkraft ist verantwortlich, ab Klasse 5 kommt die Schulpsychologie hinzu. Über Nachteilsausgleich und Notenschutz entscheidet in der Regel die Klassenkonferenz, in der Sekundarstufe II die Jahrgangsstufenkonferenz. Wichtig: Ein Notenschutz, also der Verzicht auf die Bewertung der Rechtschreibleistung, wird im Zeugnis vermerkt, ein reiner Nachteilsausgleich dagegen nicht.
Hier bekommst du die Regelung für Brandenburg in Klartext, die zwei Werkzeuge Nachteilsausgleich und Notenschutz, die zuständigen Stellen und einen Musterbrief für deinen Antrag.
Welche Regeln gelten in Brandenburg?
Maßgeblich ist die Lesen-Rechtschreiben-Rechnen-Verordnung (LRSRV) vom 17. August 2017, insbesondere die Feststellung nach § 3, der Nachteilsausgleich nach § 5 Abs. 2, der Notenschutz nach § 5 Abs. 3 und der Zeugnisvermerk nach § 8. Die LRS wird in Brandenburg in der Regel schulisch festgestellt, verantwortlich ist die Deutschlehrkraft. Ab Jahrgangsstufe 5 wird die schulpsychologische Beratung einbezogen, und in der Sekundarstufe II ist für den Notenschutz zusätzlich ein Attest eines Facharztes für Kinder- und Jugendpsychiatrie nötig. Die genauen Regelungen können sich ändern, im Zweifel gilt die aktuelle Fassung, und die Schule berät im Einzelfall.
Nachteilsausgleich: was dein Kind bekommen kann
Der Nachteilsausgleich soll die LRS ausgleichen, ohne die Anforderungen selbst zu senken. Nach § 5 Abs. 2 LRSRV kommen vor allem eine Verlängerung der Arbeitszeit bei schriftlichen Leistungen, die Bereitstellung technischer und didaktischer Hilfsmittel sowie methodisch-didaktische Hilfen in Betracht. Welche Maßnahmen konkret gewährt werden, legt in der Regel die Klassenkonferenz fest, in der Sekundarstufe II die Jahrgangsstufenkonferenz. Ein Nachteilsausgleich wird nicht im Zeugnis vermerkt.
Notenschutz: was er bedeutet, und der Punkt mit dem Zeugnis
Über den Nachteilsausgleich hinaus ist in Brandenburg auch ein Notenschutz möglich. Nach § 5 Abs. 3 LRSRV kann auf die Bewertung der Lese- und Rechtschreibleistung verzichtet werden, und zwar ausdrücklich nicht nur im Fach Deutsch, sondern auch in anderen Fächern. Voraussetzung ist in der Regel ein entsprechender Antrag der Eltern, in der Sekundarstufe II zusätzlich ein fachärztliches Attest im Zusammenwirken mit der Schulpsychologie.
Ehrlich und wichtig: Da beim Notenschutz von den allgemeinen Maßstäben der Leistungsbewertung abgewichen wird, wird er nach § 8 LRSRV im Zeugnis vermerkt. Ein bloßer Nachteilsausgleich erscheint dagegen nicht im Zeugnis. Oft ist der Nachteilsausgleich der sanftere erste Schritt. Im Zweifel gilt immer die aktuelle Fassung der LRSRV.
Wer in Brandenburg zuständig ist
Die besondere Schwierigkeit im Lesen und Rechtschreiben wird nach § 3 LRSRV grundsätzlich in der Schule festgestellt, verantwortlich ist die Deutschlehrkraft, und die Feststellung soll möglichst früh erfolgen. Ab Jahrgangsstufe 5 wird die schulpsychologische Beratung einbezogen, in der Sekundarstufe II ist für den Notenschutz zusätzlich ein Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie im Zusammenwirken mit der Schulpsychologie erforderlich. Über Förderung, Nachteilsausgleich und Notenschutz entscheidet in der Regel die Klassenkonferenz, in der Sekundarstufe II die Jahrgangsstufenkonferenz.
So stellst du den Antrag, Schritt für Schritt
- Erstens: Ordne deine Beobachtungen und, falls vorhanden, die schulische oder ärztliche Feststellung der LRS.
- Zweitens: Bitte die Klassenlehrkraft um ein Gespräch und frag nach der zuständigen Ansprechperson für LRS an der Schule.
- Drittens: Stelle den Antrag schriftlich. Nutze dafür gern den Musterbrief unten.
- Viertens: Halte das Ergebnis fest und schau nach einer Weile, ob die Maßnahmen im Alltag wirklich ankommen.
Musterbrief · Brandenburg
Den vollständigen, fertig formulierten Musterbrief für Nachteilsausgleich und Notenschutz, passend für Brandenburg und alle anderen Bundesländer, findest du im kostenlosen Starter-Paket.
Dein nächster Schritt
Fertige Musterbriefe für Brandenburg und alle 16 Bundesländer
Im kostenlosen Starter-Paket findest du Vorlagen für Nachteilsausgleich und Notenschutz, passend zu deinem Bundesland, zum Kopieren und Ausfüllen. Dazu Checklisten, gute Adressen und mehr.
Starter-Paket kostenlos sichern →