Nachteilsausgleich bei LRS in Mecklenburg-Vorpommern:
Was gilt und wie du ihn beantragst
Dein Kind kann den Stoff, scheitert aber an der Zeit und an der Rechtschreibung, die überall mitzählt.
Genau dafür gibt es in Mecklenburg-Vorpommern klare Regeln. Ich habe hunderte Eltern durch dieses Verfahren begleitet und sage dir hier, was deinem Kind zusteht, wer zuständig ist und wie du den Antrag ruhig und richtig stellst. Ohne Amtsdeutsch, dafür mit den richtigen Regelungen an der Hand.
Kurz gesagt
In Mecklenburg-Vorpommern gilt seit dem 1. August 2024 die Förderverordnung LRSRVO M-V. Die Schule fördert dein Kind von Anfang an. Bleiben die Schwierigkeiten bestehen, wird in der Regel ab Klasse 4 über den Zentralen Fachbereich für Diagnostik und Schulpsychologie eine Teilleistungsstörung festgestellt und vom Staatlichen Schulamt anerkannt. Danach sind Nachteilsausgleich und in engen Grenzen auch Notenschutz möglich. Über die konkreten Maßnahmen entscheidet die Klassenkonferenz.
Hier bekommst du die Regelung für Mecklenburg-Vorpommern in Klartext, die zwei Werkzeuge Nachteilsausgleich und Notenschutz, die zuständigen Stellen und einen Musterbrief für deinen Antrag.
Welche Regeln gelten in Mecklenburg-Vorpommern?
Maßgeblich ist die Förderverordnung Lesen, Rechtschreiben, Rechnen (LRSRVO M-V) vom 8. Juli 2024, in Kraft seit dem 1. August 2024. Wichtig sind vor allem die Feststellung nach §§ 3 und 4, der Nachteilsausgleich nach § 5, das Abweichen von der Leistungsbewertung nach § 6 und der Zeugnisvermerk nach § 7. Die Feststellung ist in Mecklenburg-Vorpommern schulisch und schulpsychologisch geregelt. Die Schule beobachtet über Lernstandserhebungen, die eigentliche Teilleistungsstörung wird in der Regel ab Jahrgangsstufe 4 durch den Zentralen Fachbereich für Diagnostik und Schulpsychologie beim Staatlichen Schulamt festgestellt. Ein privates ärztliches Gutachten ist dafür nicht zwingend nötig. Die genauen Regelungen können sich ändern, im Zweifel gilt die aktuelle Fassung, und die Schule berät im Einzelfall.
Nachteilsausgleich: was dein Kind bekommen kann
Der Nachteilsausgleich ist in § 5 der LRSRVO M-V geregelt und verändert die Anforderungen nicht, sondern schafft nur faire Bedingungen. Üblich sind mehr Zeit beim Bearbeiten von Aufgaben, zusätzliche Arbeitspausen, ein reduzierter Schreibaufwand sowie das Vorlesen von Aufgabenstellungen. Ebenfalls möglich sind technische und digitale Hilfsmittel wie Lesehilfen oder Textverarbeitung sowie alternative Leistungsformen, etwa eine mündliche statt einer schriftlichen Überprüfung. Welche Maßnahmen dein Kind erhält, wird im Förderplan festgehalten und von der Klassenkonferenz beschlossen.
Notenschutz: was er bedeutet, und der Punkt mit dem Zeugnis
Ein Notenschutz im Sinne eines Verzichts auf die Bewertung der Rechtschreibleistung ist in § 6 der LRSRVO M-V vorgesehen, aber an strenge Bedingungen geknüpft. Er kommt erst in Betracht, wenn die Schwierigkeiten trotz zusätzlicher Förderung und trotz aller geeigneten Maßnahmen des Nachteilsausgleichs nicht ausreichend ausgeglichen werden können. Möglich sind dann zum Beispiel der Verzicht auf die Bewertung der Rechtschreibung, eine stärkere Gewichtung mündlicher Leistungen oder eine Bewertung nach der individuellen Lernentwicklung. Über diese Abweichungen entscheidet die Klassenkonferenz unter Einbeziehung der Eltern.
Wichtig für Eltern: Solche Abweichungen von den allgemeinen Grundsätzen der Leistungsbewertung werden nach § 7 der Verordnung im Zeugnis vermerkt. Der Vermerk hält sinngemäß fest, dass auf Beschluss der Klassenkonferenz in einem Fach oder Kompetenzbereich von den allgemeinen Bewertungsgrundsätzen abgewichen wurde. Ein reiner Nachteilsausgleich nach § 5 wird dagegen nicht ins Zeugnis geschrieben.
Wer in Mecklenburg-Vorpommern zuständig ist
Mehrere Stellen wirken zusammen. Die Fachlehrkraft erkennt die Schwierigkeiten und dokumentiert sie über die Lernstandserhebungen. Die Eltern stellen gemeinsam mit der Schule den Antrag auf Anerkennung einer Teilleistungsstörung. Die diagnostische Überprüfung übernimmt der Zentrale Fachbereich für Diagnostik und Schulpsychologie beim zuständigen Staatlichen Schulamt, das die Teilleistungsstörung auch offiziell anerkennt. Über Förderplan, konkreten Nachteilsausgleich und mögliche Abweichungen bei der Leistungsbewertung entscheidet anschließend die Klassenkonferenz, bei den Bewertungsabweichungen unter Einbeziehung der Eltern.
So stellst du den Antrag, Schritt für Schritt
- Erstens: Ordne deine Beobachtungen und, falls vorhanden, die schulische oder ärztliche Feststellung der LRS.
- Zweitens: Bitte die Klassenlehrkraft um ein Gespräch und frag nach der zuständigen Ansprechperson für LRS an der Schule.
- Drittens: Stelle den Antrag schriftlich. Nutze dafür gern den Musterbrief unten.
- Viertens: Halte das Ergebnis fest und schau nach einer Weile, ob die Maßnahmen im Alltag wirklich ankommen.
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