Nachteilsausgleich bei LRS in Niedersachsen:
Was gilt und wie du ihn beantragst
Dein Kind kann den Stoff, scheitert aber an der Zeit und an der Rechtschreibung, die überall mitzählt.
Genau dafür gibt es in Niedersachsen klare Regeln. Ich habe hunderte Eltern durch dieses Verfahren begleitet und sage dir hier, was deinem Kind zusteht, wer zuständig ist und wie du den Antrag ruhig und richtig stellst. Ohne Amtsdeutsch, dafür mit der richtigen Grundlage an der Hand.
Kurz gesagt
In Niedersachsen gilt der Erlass zur Förderung bei Schwierigkeiten im Lesen, Rechtschreiben oder Rechnen. Die Schule stellt die Schwierigkeiten selbst fest, eine ärztliche Diagnose ist nicht zwingend. Der Nachteilsausgleich (zum Beispiel mehr Zeit) hat Vorrang; der Verzicht auf die Rechtschreibbewertung ist bewusst nachrangig und zeitweilig. Entschieden wird in der Klassenkonferenz.
Hier bekommst du die Niedersachsen-Regelung in Klartext, die zwei Werkzeuge Nachteilsausgleich und Notenschutz, die zuständigen Stellen und einen Musterbrief für deinen Antrag.
Welche Regeln gelten in Niedersachsen?
In Niedersachsen regelt der Erlass „Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen, Rechtschreiben oder Rechnen“ von 2005 das Vorgehen. Er spricht bewusst von Schwierigkeiten, nicht nur von einer Störung. Die Schule stellt die Schwierigkeiten prozessorientiert selbst fest; außerschulische Gutachten sind hilfreich, ersetzen die schulische Feststellung aber nicht. Die genauen Regelungen können sich ändern, im Zweifel gilt die aktuelle Fassung.
Nachteilsausgleich: was dein Kind bekommen kann
Der Nachteilsausgleich schafft faire Bedingungen, ohne den Maßstab zu senken. Typisch sind eine Ausweitung der Arbeitszeit, didaktische und technische Hilfsmittel und eine dem Lernstand angepasste Aufgabenstellung. Der Nachteilsausgleich wird nicht im Zeugnis vermerkt und hat in Niedersachsen ausdrücklich Vorrang vor dem Aussetzen der Note.
Notenschutz: was er bedeutet, und der Punkt mit dem Zeugnis
Nachrangig, wenn der Nachteilsausgleich nicht reicht, ist ein zeitweiliger Verzicht auf die Bewertung der Lese- und Rechtschreibleistung während der Förderphase möglich, auch in anderen Fächern. Das wird regelmäßig überprüft. Zum Zeugnis: In Zwischen- und Förderzeugnissen wird das Aussetzen der Bewertung dokumentiert, in Abgangs- und Abschlusszeugnissen nicht.
Wer in Niedersachsen zuständig ist
Über die Abweichungen von den Bewertungsmaßstäben entscheidet die Klassenkonferenz und überprüft sie regelmäßig. Die Fachlehrkräfte bringen die diagnostischen Grundlagen ein. Ein formalisiertes Antragsverfahren kennt der Erlass nicht; entscheidend ist, dass du das Gespräch mit der Schule anstößt.
So stellst du den Antrag, Schritt für Schritt
- Erstens: Ordne deine Beobachtungen und, falls vorhanden, eine fachliche Feststellung der LRS.
- Zweitens: Bitte die Klassen- oder Deutschlehrkraft um ein Gespräch.
- Drittens: Stelle den Antrag schriftlich, formlos genügt. Der Musterbrief unten hilft dir dabei.
- Viertens: Halte das Ergebnis fest und schau nach einer Weile, ob die Maßnahmen im Alltag wirklich ankommen.
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