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Deine Rechte · Sachsen · Lesezeit etwa 5 Minuten · von Günter Bonin

Nachteilsausgleich bei LRS in Sachsen:
Was gilt und wie du ihn beantragst

Dein Kind kann den Stoff, scheitert aber an der Zeit und an der Rechtschreibung, die überall mitzählt.

Genau dafür gibt es in Sachsen klare Regeln. Ich habe hunderte Eltern durch dieses Verfahren begleitet und sage dir hier, was deinem Kind zusteht, wer zuständig ist und wie du den Antrag ruhig und richtig stellst. Ohne Amtsdeutsch, dafür mit den richtigen Regelungen an der Hand.

Kurz gesagt

Grundlage ist die VwV LRS-Förderung des Freistaats Sachsen. Anders als in vielen Bundesländern erfolgt die Feststellung schulisch über ein Diagnostikteam, nicht zwingend über ein ärztliches Gutachten. Für dein Kind sind zwei Dinge möglich: ein Nachteilsausgleich, etwa mehr Zeit oder Hilfsmittel, und der Notenschutz, also das Aussetzen der Bewertung der Rechtschreibleistung. Der Notenschutz wird im Zeugnis vermerkt. Über die Maßnahmen entscheidet die Klassenkonferenz.

Hier bekommst du die Regelung für Sachsen in Klartext, die zwei Werkzeuge Nachteilsausgleich und Notenschutz, die zuständigen Stellen und einen Musterbrief für deinen Antrag.

Welche Regeln gelten in Sachsen?

Maßgeblich ist die Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Förderung von Schülern mit Lese-Rechtschreib-Schwäche (VwV LRS-Förderung), einschlägig sind vor allem Ziffer 4.1 (Grundschule) und Ziffer 4.3 (weiterführende Schulen). Ergänzend gelten § 15 der Schulordnung Grundschulen und § 20 der Schulordnung Oberschulen und Gymnasien. In Sachsen wird LRS in erster Linie schulisch festgestellt, nämlich durch ein schulisches Feststellungsverfahren eines Diagnostikteams aus LRS-Lehrkräften, Schulpsychologie und Sprachheilpädagogik. Eine ärztliche Untersuchung wird nur hinzugezogen, wenn das Team sie für erforderlich hält. Die genauen Regelungen können sich ändern, im Zweifel gilt die aktuelle Fassung, und die Schule berät im Einzelfall.

Nachteilsausgleich: was dein Kind bekommen kann

Der Nachteilsausgleich soll deinem Kind faire Bedingungen verschaffen, ohne die Anforderungen selbst zu senken. Typische Maßnahmen sind eine angemessene Verlängerung der Arbeitszeit bei schriftlichen Arbeiten und das Zulassen zusätzlicher Hilfsmittel. In der Grundschule geschieht die Förderung stärker im Unterricht und in gesonderten LRS-Klassen oder an LRS-Stützpunktschulen, in den weiterführenden Schulen regelt Ziffer 4.3.3 den Ausgleich ausdrücklich über Zeitzugabe und Hilfsmittel. Der Nachteilsausgleich setzt eine festgestellte LRS voraus und muss nicht im Zeugnis vermerkt werden.

Notenschutz: was er bedeutet, und der Punkt mit dem Zeugnis

Zusätzlich zum Nachteilsausgleich gibt es in Sachsen den Notenschutz, also das Aussetzen der Bewertung der Lese- und Rechtschreibleistung. In der Grundschule können Eltern beantragen, die Benotung von Leistungen in Teilbereichen der Fächer Deutsch und Fremdsprache auszusetzen. In der Sekundarstufe ist die Aussetzung enger gefasst: Sie ist nur mit Einverständnis der Eltern möglich, setzt eine dauerhaft schwache Rechtschreibleistung voraus und geht mit verpflichtenden Fördermaßnahmen einher.

Wichtig für Eltern: Der Notenschutz wird im Zeugnis vermerkt. Die empfohlene Formulierung lautet für die Grundschule sinngemäß „Die Lese- und/oder Rechtschreibleistungen sind in der Note im Fach ... nicht enthalten“ und für die weiterführenden Schulen „Die Rechtschreibleistungen sind in der Note im Fach ... nicht enthalten“. Es gibt also, anders als beim reinen Nachteilsausgleich, einen Zeugnisvermerk.

Wer in Sachsen zuständig ist

Die Feststellung der LRS übernimmt das schulische Diagnostikteam gemeinsam mit der Schule und dem schulpsychologischen Dienst des Landesamtes für Schule und Bildung. Bei Bedarf wird eine ärztliche Untersuchung empfohlen. Über den Nachteilsausgleich und über den Notenschutz entscheidet die Klassenkonferenz, in der Sekundarstufe unter Einbeziehung der Fachlehrkraft und nur mit Einverständnis der Eltern. Den Antrag stellen die Eltern, am besten zu Schuljahresbeginn, gegenüber der Schule.

So stellst du den Antrag, Schritt für Schritt

Musterbrief · Sachsen

An die Schulleitung / Klassenkonferenz [Name der Schule] Antrag auf Nachteilsausgleich (und Notenschutz) bei Lese-Rechtschreib-Schwierigkeiten Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich für mein Kind [Vor- und Nachname], Klasse [Klasse], einen Nachteilsausgleich bei Lese-Rechtschreib-Schwierigkeiten gemäß der VwV LRS-Förderung des Freistaats Sachsen, insbesondere Ziffer 4.1.4 (Grundschule) beziehungsweise 4.3.3 und 4.3.4 (Sekundarstufe). [Optional: Zusätzlich beantrage ich Notenschutz für die Bewertung im Lesen und/oder Rechtschreiben.] Bitte lassen Sie die geeigneten Maßnahmen für die einzelnen Fächer festlegen. Über einen Gesprächstermin freue ich mich. Mit freundlichen Grüßen [Name] [Ort, Datum]

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Häufige Fragen

Brauchen wir für die Schule ein ärztliches Gutachten zur Legasthenie?
Nein, in Sachsen ist die Feststellung zuerst ein schulisches Verfahren. Ein Diagnostikteam der Schule prüft die LRS. Eine ärztliche Untersuchung wird nur dann empfohlen, wenn das Team sie im Einzelfall für nötig hält.
Steht der Notenschutz im Zeugnis?
Ja. Wird die Bewertung der Rechtschreib- oder Leseleistung ausgesetzt, vermerkt die Schule dies im Zeugnis, zum Beispiel mit dem Satz „Die Rechtschreibleistungen sind in der Note im Fach ... nicht enthalten“. Der reine Nachteilsausgleich wird dagegen nicht vermerkt.
Was sind LRS-Klassen und LRS-Stützpunktschulen?
Das ist eine sächsische Besonderheit. Für Grundschulkinder mit stärker ausgeprägter LRS gibt es an bestimmten Stützpunktschulen eigene LRS-Klassen mit zusätzlichen Förderstunden und einem gestreckten Lerntempo. Die Aufnahme erfolgt über das schulische Feststellungsverfahren.
Wer entscheidet, ob mein Kind Nachteilsausgleich oder Notenschutz bekommt?
Die Entscheidung trifft die Klassenkonferenz auf Grundlage der festgestellten LRS. Den Antrag stellst du als Elternteil, am besten zu Schuljahresbeginn. In den weiterführenden Schulen ist das Aussetzen der Benotung nur mit deinem Einverständnis und mit Fördermaßnahmen möglich.
Günter Bonin mit seinem Sohn

Günter Bonin ist Lehrer, LRS-Trainer und Vater. Er kennt die Lese-Rechtschreib-Schwäche aus dem Unterricht und vom eigenen Küchentisch. Sein Buch »Mama, ich bin DOCH schlau!« macht Eltern Mut.