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Deine Rechte · Berlin · Lesezeit etwa 5 Minuten · von Günter Bonin

Nachteilsausgleich bei LRS in Berlin: Was gilt und wie du ihn beantragst

Dein Kind kann den Stoff, scheitert aber an der Zeit und an der Rechtschreibung, die überall mitzählt.

Genau dafür gibt es in Berlin klare Regeln. Ich habe hunderte Eltern durch dieses Verfahren begleitet und sage dir hier, was deinem Kind zusteht, wer zuständig ist und wie du den Antrag ruhig und richtig stellst. Ohne Amtsdeutsch, dafür mit den richtigen Paragrafen an der Hand.

Kurz gesagt

In Berlin regeln § 16 der Grundschulverordnung (GsVO) und § 16 der Sekundarstufe-I-Verordnung den Nachteilsausgleich und den Notenschutz bei LRS. Eine ärztliche Diagnose ist nicht nötig, die Feststellung läuft über die Schule. Den Nachteilsausgleich (zum Beispiel mehr Zeit) legt die Klassenkonferenz fest, den Notenschutz beantragst du bei der Schulleitung. Wichtig: Notenschutz wird im Zeugnis vermerkt.

Hier bekommst du die Berliner Regelung in Klartext, die zwei Werkzeuge Nachteilsausgleich und Notenschutz, die zuständigen Stellen und einen Musterbrief für deinen Antrag.

Welche Regeln gelten in Berlin?

Berlin regelt das schulrechtlich, nicht medizinisch. Maßgeblich sind § 16 der Grundschulverordnung (GsVO) für die Grundschule und § 16 der Sekundarstufe-I-Verordnung (Sek I-VO) für die weiterführenden Schulen. Beide sehen zwei Werkzeuge vor: den Nachteilsausgleich und den Notenschutz. Eine ärztliche oder außerschulische Diagnose brauchst du in Berlin nicht, die Schule stellt die Schwierigkeiten mit eigenen Verfahren fest. Die genauen Regelungen können sich ändern, im Zweifel gilt die aktuelle Verordnung, und die Schule berät im Einzelfall.

Nachteilsausgleich: was dein Kind bekommen kann

Der Nachteilsausgleich schafft faire Bedingungen, ohne die Anforderungen zu senken. Typische Maßnahmen sind eine Verlängerung der Arbeitszeit, das Zulassen besonderer Arbeits- und Hilfsmittel und methodisch-didaktische Hilfen. Die Klassenkonferenz legt für jedes Fach fest, wie das konkret aussieht, und passt es bei Bedarf an. Ein reiner Nachteilsausgleich wird in der Regel nicht im Zeugnis vermerkt.

Notenschutz: was er bedeutet, und der Punkt mit dem Zeugnis

Beim Notenschutz bleiben die Leistungen im Lesen, im Rechtschreiben oder in beidem für die Dauer eines Schuljahres bei der Bewertung unberücksichtigt. Du beantragst ihn als Erziehungsberechtigte bei der Schulleitung, die darüber entscheidet. In der Grundschule ist das in den Jahrgangsstufen 3 und 4 möglich, bei stark ausgeprägten Schwierigkeiten auch in 5 und 6.

Ehrlich und wichtig: Ein Zeugnis mit Notenschutz enthält einen erläuternden Hinweis zur Entwicklung im Lesen und Rechtschreiben. Der Notenschutz ist also sichtbar. Das ist kein Grund, ihn zu meiden, aber ein Grund, ihn bewusst zu wählen. Oft ist der Nachteilsausgleich der sanftere erste Schritt.

Wer in Berlin zuständig ist

Der erste Weg führt über die Deutschlehrkraft, die die Schwierigkeiten feststellt und die Förderung einleitet. An jeder Berliner Schule gibt es außerdem eine speziell geschulte LRS-Lehrkraft, die das Verfahren koordiniert. Über den Umfang der Förderung entscheidet die Schulleitung. Ab Klasse 7 kommt bei Bedarf das SIBUZ hinzu, das Schulpsychologische und Inklusionspädagogische Beratungs- und Unterstützungszentrum deines Bezirks.

So stellst du den Antrag, Schritt für Schritt

Musterbrief zum Kopieren (Berlin)

Sehr geehrte Frau/Herr [Name], hiermit beantrage ich für mein Kind [Name, Klasse] einen Nachteilsausgleich, und, falls angezeigt, Notenschutz bei Lese-Rechtschreib-Schwierigkeiten gemäß § 16 GsVO beziehungsweise Sek I-VO. Bitte lassen Sie die geeigneten Maßnahmen für die einzelnen Fächer festlegen. Für ein Gespräch stehe ich gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen, [Name].

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Dein nächster Schritt

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Häufige Fragen

Brauche ich für den Nachteilsausgleich in Berlin eine ärztliche Diagnose?
Nein. Berlin regelt LRS schulrechtlich, nicht medizinisch. Die Schule stellt die Lese-Rechtschreib-Schwierigkeiten mit eigenen Verfahren fest.
Wird der Nachteilsausgleich in Berlin im Zeugnis vermerkt?
Der reine Nachteilsausgleich in der Regel nicht. Ein Notenschutz dagegen schon: Das Zeugnis enthält dann einen erläuternden Hinweis zur Entwicklung im Lesen und Rechtschreiben.
Ab welcher Klasse ist Notenschutz in Berlin möglich?
In der Grundschule in den Jahrgangsstufen 3 und 4, bei stark ausgeprägten Schwierigkeiten auch in 5 und 6. Für die weiterführende Schule gilt die Sekundarstufe-I-Verordnung.
Wer entscheidet über den Antrag?
Über den Nachteilsausgleich entscheidet die Klassenkonferenz, über den Notenschutz die Schulleitung auf deinen Antrag als Erziehungsberechtigte.
Günter Bonin mit seinem Sohn

Günter Bonin ist Lehrer, LRS-Trainer und Vater. Er kennt die Lese-Rechtschreib-Schwäche aus dem Unterricht und vom eigenen Küchentisch. Sein Buch »Mama, ich bin DOCH schlau!« macht Eltern Mut.