Nachteilsausgleich bei LRS in Sachsen-Anhalt:
Was gilt und wie du ihn beantragst
Dein Kind kann den Stoff, scheitert aber an der Zeit und an der Rechtschreibung, die überall mitzählt.
Genau dafür gibt es in Sachsen-Anhalt klare Regeln. Ich habe hunderte Eltern durch dieses Verfahren begleitet und sage dir hier, was deinem Kind zusteht, wer zuständig ist und wie du den Antrag ruhig und richtig stellst. Ohne Amtsdeutsch, dafür mit den richtigen Regelungen an der Hand.
Kurz gesagt
In Sachsen-Anhalt gibt es keinen eigenen Legasthenie-Erlass mehr, sondern die allgemeinen Runderlasse zur Leistungsbewertung regeln die Unterstützung. Zwei Wege sind möglich: der Nachteilsausgleich, etwa mehr Zeit oder Hilfsmittel, und das zeitweilige Abweichen von den Grundsätzen der Leistungsbewertung, der sogenannte Notenschutz. Über beides entscheidet die Klassenkonferenz im Einvernehmen mit den Eltern. Ein Hinweis auf dem Zeugnis erfolgt laut Handreichung des Landesschulamts nicht.
Hier bekommst du die Regelung für Sachsen-Anhalt in Klartext, die zwei Werkzeuge Nachteilsausgleich und Notenschutz, die zuständigen Stellen und einen Musterbrief für deinen Antrag.
Welche Regeln gelten in Sachsen-Anhalt?
In Sachsen-Anhalt gibt es keinen eigenen, aktuellen LRS-Sondererlass mehr. Maßgeblich sind die allgemeinen Runderlasse zur Leistungsbewertung (Grundschule vom 20. Juni 2014, Sekundarstufen I und II vom 26. Juni 2012) sowie ergänzend die Abschlussverordnung Sekundarstufe I. Diese Regelungen fasst die offizielle Handreichung des Landesschulamts „Nachteilsausgleich richtig anwenden“ (2. Auflage 2020) zusammen. Die Lese-Rechtschreib-Schwäche wird in der Grundschule zunächst schulisch über die pädagogische Diagnostik festgestellt. Bei fortbestehendem Bedarf kommt ergänzend eine schulpsychologische Diagnostik des Landesschulamts hinzu. Ein ärztliches Gutachten ist nicht zwingend vorgeschrieben. Die genauen Regelungen können sich ändern, im Zweifel gilt die aktuelle Fassung, und die Schule berät im Einzelfall.
Nachteilsausgleich: was dein Kind bekommen kann
Der Nachteilsausgleich verändert nur die Rahmenbedingungen einer Prüfung, nicht die inhaltlichen Anforderungen, und wird deshalb nicht im Zeugnis vermerkt. Üblich sind eine Verlängerung der Arbeitszeit, das Vorlesen von Aufgabenstellungen, größere und übersichtlichere Arbeitsblätter, der Einsatz von Computer oder Textverarbeitung sowie teilweise mündliche statt schriftlicher Leistungsnachweise. Grundlage ist die pädagogische, gegebenenfalls schulpsychologische Diagnostik. Welche Maßnahmen im Einzelfall gelten, legt die Klassenkonferenz gemeinsam mit den Eltern fest.
Notenschutz: was er bedeutet, und der Punkt mit dem Zeugnis
Über den Nachteilsausgleich hinaus kann die Schule zeitweilig von den allgemeinen Grundsätzen der Leistungsbewertung abweichen, also zum Beispiel die Rechtschreibleistung geringer gewichten oder aussetzen. Dieses Abweichen ist vor allem in der Grundschule und in der Sekundarstufe I außerhalb der Abschlussjahrgänge vorgesehen und an eine fortlaufende, intensive Förderung geknüpft. Mit steigender Klassenstufe soll es schrittweise wieder abgebaut werden, weil zu den Abschlüssen einheitliche Anforderungen gelten.
Zum Zeugnisvermerk: Die offizielle Handreichung des Landesschulamts stellt ausdrücklich fest, dass kein Hinweis auf dem Zeugnis erfolgt. Bitte beachte jedoch, dass die höchstrichterliche Rechtsprechung einen Vermerk beim echten Notenschutz grundsätzlich für zulässig hält. Deshalb solltest du die konkrete Handhabung im Einzelfall bei deiner Schule oder beim Landesschulamt erfragen.
Wer in Sachsen-Anhalt zuständig ist
Die Feststellung des Förderbedarfs beginnt in der Schule über die pädagogische Diagnostik der Lehrkräfte. Bei Bedarf unterstützt die schulpsychologische Beratung des Landesschulamts Sachsen-Anhalt mit einer vertieften Diagnostik. Über konkrete Maßnahmen des Nachteilsausgleichs und über ein Abweichen von den Grundsätzen der Leistungsbewertung entscheidet die Klassenkonferenz im Einvernehmen mit den Erziehungsberechtigten. Die Schulleitung ist eingebunden. Für Auslegungsfragen ist das Landesschulamt die richtige Anlaufstelle.
So stellst du den Antrag, Schritt für Schritt
- Erstens: Ordne deine Beobachtungen und, falls vorhanden, die schulische oder ärztliche Feststellung der LRS.
- Zweitens: Bitte die Klassenlehrkraft um ein Gespräch und frag nach der zuständigen Ansprechperson für LRS an der Schule.
- Drittens: Stelle den Antrag schriftlich. Nutze dafür gern den Musterbrief unten.
- Viertens: Halte das Ergebnis fest und schau nach einer Weile, ob die Maßnahmen im Alltag wirklich ankommen.
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