Nachteilsausgleich bei LRS in Bayern:
Was gilt und wie du ihn beantragst
Dein Kind kann den Stoff, scheitert aber an der Zeit und an der Rechtschreibung, die überall mitzählt.
Genau dafür gibt es in Bayern klare Regeln. Ich habe hunderte Eltern durch dieses Verfahren begleitet und sage dir hier, was deinem Kind zusteht, wer zuständig ist und wie du den Antrag ruhig und richtig stellst. Ohne Amtsdeutsch, dafür mit der richtigen Grundlage an der Hand.
Kurz gesagt
In Bayern regeln die §§ 31 bis 36 der Bayerischen Schulordnung (BaySchO) den Nachteilsausgleich und den Notenschutz bei Legasthenie beziehungsweise LRS. Hier ist eine schulpsychologische Stellungnahme entscheidend. Über die Maßnahmen entscheidet die Schulleitung. Wichtig: Der Notenschutz (etwa der Verzicht auf die Rechtschreibbewertung) wird in Bayern im Zeugnis vermerkt.
Hier bekommst du die Bayern-Regelung in Klartext, die zwei Werkzeuge Nachteilsausgleich und Notenschutz, die zuständigen Stellen und einen Musterbrief für deinen Antrag.
Welche Regeln gelten in Bayern?
In Bayern stehen die Regelungen in der Bayerischen Schulordnung (BaySchO), in den §§ 31 bis 36, auf Grundlage des Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetzes. Anders als in manchen Ländern ist hier eine schulpsychologische Stellungnahme der Schlüssel: Sie bewertet vorgelegte Atteste, Testergebnisse und Schriftproben und ist für die schulrechtliche Wirkung maßgeblich. Die genauen Regelungen können sich ändern, im Zweifel gilt die aktuelle Fassung.
Nachteilsausgleich: was dein Kind bekommen kann
Der Nachteilsausgleich nach § 33 BaySchO ändert nur die äußeren Bedingungen, nicht die Anforderungen, und wird nicht im Zeugnis vermerkt. Typisch sind ein Zeitzuschlag, das Vorlesen der Aufgabenstellung, vergrößerte oder aufbereitete Texte und technische Hilfsmittel.
Notenschutz: was er bedeutet, und der Punkt mit dem Zeugnis
Der Notenschutz nach § 34 BaySchO bedeutet den Verzicht auf die Bewertung bestimmter Leistungen, etwa der Rechtschreibung oder des lauten Vorlesens (in der Regel ab Jahrgangsstufe 5). Ehrlich und wichtig: In Bayern wird der Notenschutz im Zeugnis vermerkt. Das ist der zentrale Unterschied zum Nachteilsausgleich und ein Grund, ihn bewusst zu wählen; oft ist der Nachteilsausgleich der sanftere erste Schritt. Der Notenschutz kann zu Beginn des Schuljahres auf Antrag wieder aufgehoben werden.
Wer in Bayern zuständig ist
Über Nachteilsausgleich und Notenschutz entscheidet die Schulleitung, und zwar auf Grundlage der schulpsychologischen Stellungnahme. Die staatliche Schulpsychologin oder der Schulpsychologe spielt in Bayern also eine zentrale Rolle.
So stellst du den Antrag, Schritt für Schritt
- Erstens: Ordne deine Beobachtungen und, falls vorhanden, eine fachliche Feststellung der LRS.
- Zweitens: Bitte die Klassen- oder Deutschlehrkraft um ein Gespräch.
- Drittens: Stelle den Antrag schriftlich, formlos genügt. Der Musterbrief unten hilft dir dabei.
- Viertens: Halte das Ergebnis fest und schau nach einer Weile, ob die Maßnahmen im Alltag wirklich ankommen.
Musterbrief · Bayern
Den vollständigen, fertig formulierten Musterbrief für Nachteilsausgleich und Notenschutz, passend für Bayern und alle anderen Bundesländer, findest du im kostenlosen Starter-Paket.
Dein nächster Schritt
Fertige Musterbriefe für Bayern und alle 16 Bundesländer
Im kostenlosen Starter-Paket findest du Vorlagen für Nachteilsausgleich und Notenschutz, passend zu deinem Bundesland, zum Kopieren und Ausfüllen. Dazu Checklisten, gute Adressen und mehr.
Starter-Paket kostenlos sichern →