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Deine Rechte · Bayern · Lesezeit etwa 5 Minuten · von Günter Bonin

Nachteilsausgleich bei LRS in Bayern:
Was gilt und wie du ihn beantragst

Dein Kind kann den Stoff, scheitert aber an der Zeit und an der Rechtschreibung, die überall mitzählt.

Genau dafür gibt es in Bayern klare Regeln. Ich habe hunderte Eltern durch dieses Verfahren begleitet und sage dir hier, was deinem Kind zusteht, wer zuständig ist und wie du den Antrag ruhig und richtig stellst. Ohne Amtsdeutsch, dafür mit der richtigen Grundlage an der Hand.

Kurz gesagt

In Bayern regeln die §§ 31 bis 36 der Bayerischen Schulordnung (BaySchO) den Nachteilsausgleich und den Notenschutz bei Legasthenie beziehungsweise LRS. Hier ist eine schulpsychologische Stellungnahme entscheidend. Über die Maßnahmen entscheidet die Schulleitung. Wichtig: Der Notenschutz (etwa der Verzicht auf die Rechtschreibbewertung) wird in Bayern im Zeugnis vermerkt.

Hier bekommst du die Bayern-Regelung in Klartext, die zwei Werkzeuge Nachteilsausgleich und Notenschutz, die zuständigen Stellen und einen Musterbrief für deinen Antrag.

Welche Regeln gelten in Bayern?

In Bayern stehen die Regelungen in der Bayerischen Schulordnung (BaySchO), in den §§ 31 bis 36, auf Grundlage des Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetzes. Anders als in manchen Ländern ist hier eine schulpsychologische Stellungnahme der Schlüssel: Sie bewertet vorgelegte Atteste, Testergebnisse und Schriftproben und ist für die schulrechtliche Wirkung maßgeblich. Die genauen Regelungen können sich ändern, im Zweifel gilt die aktuelle Fassung.

Nachteilsausgleich: was dein Kind bekommen kann

Der Nachteilsausgleich nach § 33 BaySchO ändert nur die äußeren Bedingungen, nicht die Anforderungen, und wird nicht im Zeugnis vermerkt. Typisch sind ein Zeitzuschlag, das Vorlesen der Aufgabenstellung, vergrößerte oder aufbereitete Texte und technische Hilfsmittel.

Notenschutz: was er bedeutet, und der Punkt mit dem Zeugnis

Der Notenschutz nach § 34 BaySchO bedeutet den Verzicht auf die Bewertung bestimmter Leistungen, etwa der Rechtschreibung oder des lauten Vorlesens (in der Regel ab Jahrgangsstufe 5). Ehrlich und wichtig: In Bayern wird der Notenschutz im Zeugnis vermerkt. Das ist der zentrale Unterschied zum Nachteilsausgleich und ein Grund, ihn bewusst zu wählen; oft ist der Nachteilsausgleich der sanftere erste Schritt. Der Notenschutz kann zu Beginn des Schuljahres auf Antrag wieder aufgehoben werden.

Wer in Bayern zuständig ist

Über Nachteilsausgleich und Notenschutz entscheidet die Schulleitung, und zwar auf Grundlage der schulpsychologischen Stellungnahme. Die staatliche Schulpsychologin oder der Schulpsychologe spielt in Bayern also eine zentrale Rolle.

So stellst du den Antrag, Schritt für Schritt

Musterbrief · Bayern

An die Schulleitung / Klassenkonferenz [Name der Schule] Antrag auf Nachteilsausgleich (und Notenschutz) bei Lese-Rechtschreib-Schwierigkeiten Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich für mein Kind [Vor- und Nachname], Klasse [Klasse], einen Nachteilsausgleich bei Lese-Rechtschreib-Schwierigkeiten gemäß den §§ 31 bis 36 der Bayerischen Schulordnung (BaySchO). [Optional: Zusätzlich beantrage ich Notenschutz für die Bewertung im Lesen und/oder Rechtschreiben.] Bitte lassen Sie die geeigneten Maßnahmen für die einzelnen Fächer festlegen. Über einen Gesprächstermin freue ich mich. Mit freundlichen Grüßen [Name] [Ort, Datum]

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Häufige Fragen

Brauche ich in Bayern eine Diagnose?
In der Regel ja: Maßgeblich ist eine schulpsychologische Stellungnahme, die auch ärztliche Atteste und Testergebnisse einbezieht. Ein ärztliches Attest allein genügt schulrechtlich meist nicht.
Wird der Notenschutz in Bayern im Zeugnis vermerkt?
Ja. Der Notenschutz wird im Zeugnis vermerkt. Der reine Nachteilsausgleich dagegen nicht. Das ist bewusst abzuwägen.
Was ist der Unterschied zwischen Nachteilsausgleich und Notenschutz?
Der Nachteilsausgleich ändert nur die Bedingungen, zum Beispiel mehr Zeit, und bleibt vermerkfrei. Der Notenschutz verzichtet auf die Bewertung, zum Beispiel der Rechtschreibung, und wird im Zeugnis vermerkt.
Wer entscheidet über den Antrag?
Die Schulleitung, auf Grundlage der schulpsychologischen Stellungnahme.
Günter Bonin mit seinem Sohn

Günter Bonin ist Lehrer, LRS-Trainer und Vater. Er kennt die Lese-Rechtschreib-Schwäche aus dem Unterricht und vom eigenen Küchentisch. Sein Buch »Mama, ich bin DOCH schlau!« macht Eltern Mut.