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Deine Rechte · Nordrhein-Westfalen · Lesezeit etwa 5 Minuten · von Günter Bonin

Nachteilsausgleich bei LRS in Nordrhein-Westfalen:
Was gilt und wie du ihn beantragst

Dein Kind kann den Stoff, scheitert aber an der Zeit und an der Rechtschreibung, die überall mitzählt.

Genau dafür gibt es in Nordrhein-Westfalen klare Regeln. Ich habe hunderte Eltern durch dieses Verfahren begleitet und sage dir hier, was deinem Kind zusteht, wer zuständig ist und wie du den Antrag ruhig und richtig stellst. Ohne Amtsdeutsch, dafür mit der richtigen Grundlage an der Hand.

Kurz gesagt

In Nordrhein-Westfalen gilt der LRS-Erlass. Eine ärztliche Diagnose ist nicht nötig, die Schule stellt die Schwierigkeiten pädagogisch fest. Nachteilsausgleich (zum Beispiel mehr Zeit) und Notenschutz (die Rechtschreibleistung wird nicht in die Note einbezogen) entscheidet die Schulleitung im Einvernehmen mit dir. In Abschlussprüfungen ist das Aussetzen der Rechtschreibnote allerdings eingeschränkt.

Hier bekommst du die Nordrhein-Westfalen-Regelung in Klartext, die zwei Werkzeuge Nachteilsausgleich und Notenschutz, die zuständigen Stellen und einen Musterbrief für deinen Antrag.

Welche Regeln gelten in Nordrhein-Westfalen?

In Nordrhein-Westfalen regelt der sogenannte LRS-Erlass die Förderung bei besonderen Schwierigkeiten im Lesen und Rechtschreiben. Er ist zwar alt (von 1991), gilt aber weiterhin und wurde vom Schulministerium zuletzt ausdrücklich bestätigt. Eine außerschulische oder ärztliche Diagnose ist keine Voraussetzung: Die Schule stellt die LRS über die Beobachtung im Unterricht selbst fest. Die genauen Regelungen können sich ändern, im Zweifel gilt die aktuelle Fassung, und die Schule berät im Einzelfall.

Nachteilsausgleich: was dein Kind bekommen kann

Der Nachteilsausgleich schafft faire Bedingungen, ohne die Anforderungen zu senken. Typisch sind eine Verlängerung der Arbeitszeit, angepasste oder vorgelesene Aufgabenstellungen, eine übersichtlichere Textgestaltung und technische Hilfsmittel; in den Fremdsprachen kann ein mündlicher an die Stelle eines schriftlichen Nachweises treten. Der Nachteilsausgleich gilt grundsätzlich in allen Klassenstufen und wird nicht im Zeugnis vermerkt.

Notenschutz: was er bedeutet, und der Punkt mit dem Zeugnis

Beim Notenschutz werden die Rechtschreibleistungen nicht in die Bewertung einbezogen, in Deutsch und auch in anderen Fächern. Das ist regulär in den Klassen 2 bis 6 möglich, in begründeten Einzelfällen auch darüber hinaus. Wichtig und ehrlich: In Abschlussklassen und Prüfungen (etwa beim Schulabschluss oder Abitur) muss die Rechtschreibleistung nach der Rechtsprechung wieder bewertet werden, hier ist der Notenschutz eingeschränkt. Die Nicht-Bewertung selbst steht nicht als Vermerk im Zeugnis; in den Bemerkungen kann aber festgehalten werden, dass dein Kind an einer LRS-Förderung teilgenommen hat.

Wer in Nordrhein-Westfalen zuständig ist

Der erste Weg führt über die Deutsch- oder Klassenlehrkraft, die die Schwierigkeiten feststellt und in der Klassenkonferenz bespricht. Über die konkreten Fördermaßnahmen entscheidet die Schulleitung, und zwar im Einvernehmen mit dir als Erziehungsberechtigte. Beratend stehen die schulpsychologischen Beratungsstellen zur Seite.

So stellst du den Antrag, Schritt für Schritt

Musterbrief · Nordrhein-Westfalen

An die Schulleitung / Klassenkonferenz [Name der Schule] Antrag auf Nachteilsausgleich (und Notenschutz) bei Lese-Rechtschreib-Schwierigkeiten Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich für mein Kind [Vor- und Nachname], Klasse [Klasse], einen Nachteilsausgleich bei Lese-Rechtschreib-Schwierigkeiten gemäß dem LRS-Erlass Nordrhein-Westfalen. [Optional: Zusätzlich beantrage ich Notenschutz für die Bewertung im Lesen und/oder Rechtschreiben.] Bitte lassen Sie die geeigneten Maßnahmen für die einzelnen Fächer festlegen. Über einen Gesprächstermin freue ich mich. Mit freundlichen Grüßen [Name] [Ort, Datum]

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Häufige Fragen

Brauche ich in Nordrhein-Westfalen eine ärztliche Diagnose?
Nein. Die Schule stellt die Lese-Rechtschreib-Schwierigkeiten selbst pädagogisch fest, ein außerschulisches Gutachten ist keine Voraussetzung.
Wird der Nachteilsausgleich im Zeugnis vermerkt?
Der Nachteilsausgleich selbst nicht. Auch die Nicht-Bewertung der Rechtschreibung wird nicht als Vermerk eingetragen; in den Bemerkungen kann aber die Teilnahme an einer LRS-Förderung stehen.
Ab welcher Klasse gilt der Notenschutz?
Die Rechtschreibleistung wird regulär in den Klassen 2 bis 6 nicht in die Note einbezogen, in begründeten Einzelfällen auch länger. In Abschlussprüfungen ist das eingeschränkt.
Wer entscheidet über den Antrag?
Die Schulleitung, im Einvernehmen mit dir, auf Grundlage der Feststellung durch die Lehrkräfte und die Klassenkonferenz.
Günter Bonin mit seinem Sohn

Günter Bonin ist Lehrer, LRS-Trainer und Vater. Er kennt die Lese-Rechtschreib-Schwäche aus dem Unterricht und vom eigenen Küchentisch. Sein Buch »Mama, ich bin DOCH schlau!« macht Eltern Mut.