Nachteilsausgleich bei LRS in Nordrhein-Westfalen:
Was gilt und wie du ihn beantragst
Dein Kind kann den Stoff, scheitert aber an der Zeit und an der Rechtschreibung, die überall mitzählt.
Genau dafür gibt es in Nordrhein-Westfalen klare Regeln. Ich habe hunderte Eltern durch dieses Verfahren begleitet und sage dir hier, was deinem Kind zusteht, wer zuständig ist und wie du den Antrag ruhig und richtig stellst. Ohne Amtsdeutsch, dafür mit der richtigen Grundlage an der Hand.
Kurz gesagt
In Nordrhein-Westfalen gilt der LRS-Erlass. Eine ärztliche Diagnose ist nicht nötig, die Schule stellt die Schwierigkeiten pädagogisch fest. Nachteilsausgleich (zum Beispiel mehr Zeit) und Notenschutz (die Rechtschreibleistung wird nicht in die Note einbezogen) entscheidet die Schulleitung im Einvernehmen mit dir. In Abschlussprüfungen ist das Aussetzen der Rechtschreibnote allerdings eingeschränkt.
Hier bekommst du die Nordrhein-Westfalen-Regelung in Klartext, die zwei Werkzeuge Nachteilsausgleich und Notenschutz, die zuständigen Stellen und einen Musterbrief für deinen Antrag.
Welche Regeln gelten in Nordrhein-Westfalen?
In Nordrhein-Westfalen regelt der sogenannte LRS-Erlass die Förderung bei besonderen Schwierigkeiten im Lesen und Rechtschreiben. Er ist zwar alt (von 1991), gilt aber weiterhin und wurde vom Schulministerium zuletzt ausdrücklich bestätigt. Eine außerschulische oder ärztliche Diagnose ist keine Voraussetzung: Die Schule stellt die LRS über die Beobachtung im Unterricht selbst fest. Die genauen Regelungen können sich ändern, im Zweifel gilt die aktuelle Fassung, und die Schule berät im Einzelfall.
Nachteilsausgleich: was dein Kind bekommen kann
Der Nachteilsausgleich schafft faire Bedingungen, ohne die Anforderungen zu senken. Typisch sind eine Verlängerung der Arbeitszeit, angepasste oder vorgelesene Aufgabenstellungen, eine übersichtlichere Textgestaltung und technische Hilfsmittel; in den Fremdsprachen kann ein mündlicher an die Stelle eines schriftlichen Nachweises treten. Der Nachteilsausgleich gilt grundsätzlich in allen Klassenstufen und wird nicht im Zeugnis vermerkt.
Notenschutz: was er bedeutet, und der Punkt mit dem Zeugnis
Beim Notenschutz werden die Rechtschreibleistungen nicht in die Bewertung einbezogen, in Deutsch und auch in anderen Fächern. Das ist regulär in den Klassen 2 bis 6 möglich, in begründeten Einzelfällen auch darüber hinaus. Wichtig und ehrlich: In Abschlussklassen und Prüfungen (etwa beim Schulabschluss oder Abitur) muss die Rechtschreibleistung nach der Rechtsprechung wieder bewertet werden, hier ist der Notenschutz eingeschränkt. Die Nicht-Bewertung selbst steht nicht als Vermerk im Zeugnis; in den Bemerkungen kann aber festgehalten werden, dass dein Kind an einer LRS-Förderung teilgenommen hat.
Wer in Nordrhein-Westfalen zuständig ist
Der erste Weg führt über die Deutsch- oder Klassenlehrkraft, die die Schwierigkeiten feststellt und in der Klassenkonferenz bespricht. Über die konkreten Fördermaßnahmen entscheidet die Schulleitung, und zwar im Einvernehmen mit dir als Erziehungsberechtigte. Beratend stehen die schulpsychologischen Beratungsstellen zur Seite.
So stellst du den Antrag, Schritt für Schritt
- Erstens: Ordne deine Beobachtungen und, falls vorhanden, eine fachliche Feststellung der LRS.
- Zweitens: Bitte die Klassen- oder Deutschlehrkraft um ein Gespräch.
- Drittens: Stelle den Antrag schriftlich, formlos genügt. Der Musterbrief unten hilft dir dabei.
- Viertens: Halte das Ergebnis fest und schau nach einer Weile, ob die Maßnahmen im Alltag wirklich ankommen.
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