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Deine Rechte · Schleswig-Holstein · Lesezeit etwa 5 Minuten · von Günter Bonin

Nachteilsausgleich bei LRS in Schleswig-Holstein:
Was gilt und wie du ihn beantragst

Dein Kind kann den Stoff, scheitert aber an der Zeit und an der Rechtschreibung, die überall mitzählt.

Genau dafür gibt es in Schleswig-Holstein klare Regeln. Ich habe hunderte Eltern durch dieses Verfahren begleitet und sage dir hier, was deinem Kind zusteht, wer zuständig ist und wie du den Antrag ruhig und richtig stellst. Ohne Amtsdeutsch, dafür mit den richtigen Regelungen an der Hand.

Kurz gesagt

In Schleswig-Holstein regeln die NuNVO vom Februar 2022 und der LRS-Erlass vom März 2022 die Unterstützung. Die Schule stellt die Lese-Rechtschreib-Schwäche im Regelfall selbst fest, die Klassenkonferenz leitet das Verfahren ein und entscheidet. Betroffene Kinder erhalten einen Nachteilsausgleich, etwa mehr Zeit oder Hilfsmittel, und können Notenschutz bekommen, bei dem die Rechtschreibleistung nicht in die Note einfließt. Der Notenschutz wird im Zeugnis vermerkt.

Hier bekommst du die Regelung für Schleswig-Holstein in Klartext, die zwei Werkzeuge Nachteilsausgleich und Notenschutz, die zuständigen Stellen und einen Musterbrief für deinen Antrag.

Welche Regeln gelten in Schleswig-Holstein?

Maßgeblich sind die Landesverordnung über die Gewährung von Nachteilsausgleich und Notenschutz (NuNVO) vom 16. Februar 2022 und der ergänzende Erlass zur Förderung von Schülerinnen und Schülern mit einer Lese-Rechtschreib-Schwäche vom 15. März 2022, auf Grundlage des Schulgesetzes. Die LRS wird in erster Linie schulisch festgestellt, durch eine Testung einer schulischen LRS-Fachkraft. Ein ärztliches oder schulpsychologisches Gutachten kann die schulische Testung ersetzen, führt aber allein nicht automatisch zur schulischen Anerkennung. Die genauen Regelungen können sich ändern, im Zweifel gilt die aktuelle Fassung, und die Schule berät im Einzelfall.

Nachteilsausgleich: was dein Kind bekommen kann

Der Nachteilsausgleich soll die schwächebedingten Nachteile ausgleichen, ohne die Anforderungen abzusenken. Üblich sind verlängerte Bearbeitungszeiten bei schriftlichen Arbeiten, verkürzte oder anders gestellte Aufgaben, technische Hilfsmittel wie ein Computer sowie methodische Hilfen und teils mündliche statt schriftlicher Formen. Über die konkreten Maßnahmen entscheidet die Klassenkonferenz, die Schulleitung gewährt sie mit deren Zustimmung. Ein Nachteilsausgleich wird nicht im Zeugnis vermerkt.

Notenschutz: was er bedeutet, und der Punkt mit dem Zeugnis

Beim Notenschutz wird die Rechtschreibleistung bei der Notenbildung ausgesetzt, das heißt sie fließt nicht in die Zeugnis- und Fachnoten ein. Voraussetzung ist eine förmliche schulische Feststellung der Lese-Rechtschreib-Schwäche, über die Gewährung entscheidet die Klassenkonferenz. In der Oberstufe gilt anstelle des Notenschutzes in der Regel eine zurückhaltende Gewichtung der Rechtschreibleistung.

Anders als der Nachteilsausgleich wird ein gewährter Notenschutz im Zeugnis vermerkt. Das regelt der Erlass ausdrücklich mit einem entsprechenden Zeugnisvermerk, sinngemäß, dass die Rechtschreibleistungen nicht den Anforderungen entsprechen und in den Noten nicht enthalten sind. Diesen Zeugnisvermerk solltest du bei der Entscheidung mitbedenken.

Wer in Schleswig-Holstein zuständig ist

Zentral ist die Klassenkonferenz: Sie beschließt die Einleitung des Feststellungsverfahrens, eine schulische LRS-Fachkraft führt die Testung durch, und die Klassenkonferenz entscheidet anschließend über die Feststellung der LRS sowie über Nachteilsausgleich und Notenschutz. Die Schulleitung gewährt die Maßnahmen mit Zustimmung der Klassenkonferenz und verantwortet die Zeugnisvermerke. Externe ärztliche oder schulpsychologische Gutachten können in das Verfahren einfließen.

So stellst du den Antrag, Schritt für Schritt

Musterbrief · Schleswig-Holstein

An die Schulleitung / Klassenkonferenz [Name der Schule] Antrag auf Nachteilsausgleich (und Notenschutz) bei Lese-Rechtschreib-Schwierigkeiten Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich für mein Kind [Vor- und Nachname], Klasse [Klasse], einen Nachteilsausgleich bei Lese-Rechtschreib-Schwierigkeiten gestützt auf die Landesverordnung über Nachteilsausgleich und Notenschutz (NuNVO) vom 16. Februar 2022 und den LRS-Erlass vom 15. März 2022. [Optional: Zusätzlich beantrage ich Notenschutz für die Bewertung im Lesen und/oder Rechtschreiben.] Bitte lassen Sie die geeigneten Maßnahmen für die einzelnen Fächer festlegen. Über einen Gesprächstermin freue ich mich. Mit freundlichen Grüßen [Name] [Ort, Datum]

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Häufige Fragen

Brauche ich für die Schule eine ärztliche Legasthenie-Diagnose?
Nicht zwingend. In Schleswig-Holstein stellt die Schule die Lese-Rechtschreib-Schwäche in der Regel selbst fest. Ein Gutachten kann die schulische Testung ersetzen und ins Verfahren einfließen, führt aber allein nicht automatisch zur schulischen Anerkennung.
Was ist der Unterschied zwischen Nachteilsausgleich und Notenschutz?
Der Nachteilsausgleich verändert nur die Rahmenbedingungen, zum Beispiel mehr Zeit oder Hilfsmittel, und wird nicht im Zeugnis vermerkt. Beim Notenschutz wird zusätzlich die Rechtschreibleistung bei der Notenbildung ausgesetzt, dieser wird im Zeugnis vermerkt.
Steht der Notenschutz im Zeugnis?
Ja. Ein gewährter Notenschutz wird laut Erlass im Zeugnis vermerkt, sinngemäß mit dem Hinweis, dass die Rechtschreibleistungen nicht in die Noten eingeflossen sind. Ein reiner Nachteilsausgleich wird dagegen nicht vermerkt.
Wer entscheidet über die Maßnahmen?
Die Klassenkonferenz leitet das Verfahren ein, entscheidet über die Feststellung der LRS und beschließt Nachteilsausgleich und Notenschutz. Die Schulleitung gewährt die Maßnahmen mit Zustimmung der Klassenkonferenz.
Günter Bonin mit seinem Sohn

Günter Bonin ist Lehrer, LRS-Trainer und Vater. Er kennt die Lese-Rechtschreib-Schwäche aus dem Unterricht und vom eigenen Küchentisch. Sein Buch »Mama, ich bin DOCH schlau!« macht Eltern Mut.