Nachteilsausgleich bei LRS in Schleswig-Holstein:
Was gilt und wie du ihn beantragst
Dein Kind kann den Stoff, scheitert aber an der Zeit und an der Rechtschreibung, die überall mitzählt.
Genau dafür gibt es in Schleswig-Holstein klare Regeln. Ich habe hunderte Eltern durch dieses Verfahren begleitet und sage dir hier, was deinem Kind zusteht, wer zuständig ist und wie du den Antrag ruhig und richtig stellst. Ohne Amtsdeutsch, dafür mit den richtigen Regelungen an der Hand.
Kurz gesagt
In Schleswig-Holstein regeln die NuNVO vom Februar 2022 und der LRS-Erlass vom März 2022 die Unterstützung. Die Schule stellt die Lese-Rechtschreib-Schwäche im Regelfall selbst fest, die Klassenkonferenz leitet das Verfahren ein und entscheidet. Betroffene Kinder erhalten einen Nachteilsausgleich, etwa mehr Zeit oder Hilfsmittel, und können Notenschutz bekommen, bei dem die Rechtschreibleistung nicht in die Note einfließt. Der Notenschutz wird im Zeugnis vermerkt.
Hier bekommst du die Regelung für Schleswig-Holstein in Klartext, die zwei Werkzeuge Nachteilsausgleich und Notenschutz, die zuständigen Stellen und einen Musterbrief für deinen Antrag.
Welche Regeln gelten in Schleswig-Holstein?
Maßgeblich sind die Landesverordnung über die Gewährung von Nachteilsausgleich und Notenschutz (NuNVO) vom 16. Februar 2022 und der ergänzende Erlass zur Förderung von Schülerinnen und Schülern mit einer Lese-Rechtschreib-Schwäche vom 15. März 2022, auf Grundlage des Schulgesetzes. Die LRS wird in erster Linie schulisch festgestellt, durch eine Testung einer schulischen LRS-Fachkraft. Ein ärztliches oder schulpsychologisches Gutachten kann die schulische Testung ersetzen, führt aber allein nicht automatisch zur schulischen Anerkennung. Die genauen Regelungen können sich ändern, im Zweifel gilt die aktuelle Fassung, und die Schule berät im Einzelfall.
Nachteilsausgleich: was dein Kind bekommen kann
Der Nachteilsausgleich soll die schwächebedingten Nachteile ausgleichen, ohne die Anforderungen abzusenken. Üblich sind verlängerte Bearbeitungszeiten bei schriftlichen Arbeiten, verkürzte oder anders gestellte Aufgaben, technische Hilfsmittel wie ein Computer sowie methodische Hilfen und teils mündliche statt schriftlicher Formen. Über die konkreten Maßnahmen entscheidet die Klassenkonferenz, die Schulleitung gewährt sie mit deren Zustimmung. Ein Nachteilsausgleich wird nicht im Zeugnis vermerkt.
Notenschutz: was er bedeutet, und der Punkt mit dem Zeugnis
Beim Notenschutz wird die Rechtschreibleistung bei der Notenbildung ausgesetzt, das heißt sie fließt nicht in die Zeugnis- und Fachnoten ein. Voraussetzung ist eine förmliche schulische Feststellung der Lese-Rechtschreib-Schwäche, über die Gewährung entscheidet die Klassenkonferenz. In der Oberstufe gilt anstelle des Notenschutzes in der Regel eine zurückhaltende Gewichtung der Rechtschreibleistung.
Anders als der Nachteilsausgleich wird ein gewährter Notenschutz im Zeugnis vermerkt. Das regelt der Erlass ausdrücklich mit einem entsprechenden Zeugnisvermerk, sinngemäß, dass die Rechtschreibleistungen nicht den Anforderungen entsprechen und in den Noten nicht enthalten sind. Diesen Zeugnisvermerk solltest du bei der Entscheidung mitbedenken.
Wer in Schleswig-Holstein zuständig ist
Zentral ist die Klassenkonferenz: Sie beschließt die Einleitung des Feststellungsverfahrens, eine schulische LRS-Fachkraft führt die Testung durch, und die Klassenkonferenz entscheidet anschließend über die Feststellung der LRS sowie über Nachteilsausgleich und Notenschutz. Die Schulleitung gewährt die Maßnahmen mit Zustimmung der Klassenkonferenz und verantwortet die Zeugnisvermerke. Externe ärztliche oder schulpsychologische Gutachten können in das Verfahren einfließen.
So stellst du den Antrag, Schritt für Schritt
- Erstens: Ordne deine Beobachtungen und, falls vorhanden, die schulische oder ärztliche Feststellung der LRS.
- Zweitens: Bitte die Klassenlehrkraft um ein Gespräch und frag nach der zuständigen Ansprechperson für LRS an der Schule.
- Drittens: Stelle den Antrag schriftlich. Nutze dafür gern den Musterbrief unten.
- Viertens: Halte das Ergebnis fest und schau nach einer Weile, ob die Maßnahmen im Alltag wirklich ankommen.
Musterbrief · Schleswig-Holstein
Den vollständigen, fertig formulierten Musterbrief für Nachteilsausgleich und Notenschutz, passend für Schleswig-Holstein und alle anderen Bundesländer, findest du im kostenlosen Starter-Paket.
Dein nächster Schritt
Fertige Musterbriefe für Schleswig-Holstein und alle 16 Bundesländer
Im kostenlosen Starter-Paket findest du Vorlagen für Nachteilsausgleich und Notenschutz, passend zu deinem Bundesland, zum Kopieren und Ausfüllen. Dazu Checklisten, gute Adressen und mehr.
Starter-Paket kostenlos sichern →