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Deine Rechte · Thüringen · Lesezeit etwa 5 Minuten · von Günter Bonin

Nachteilsausgleich bei LRS in Thüringen:
Was gilt und wie du ihn beantragst

Dein Kind kann den Stoff, scheitert aber an der Zeit und an der Rechtschreibung, die überall mitzählt.

Genau dafür gibt es in Thüringen klare Regeln. Ich habe hunderte Eltern durch dieses Verfahren begleitet und sage dir hier, was deinem Kind zusteht, wer zuständig ist und wie du den Antrag ruhig und richtig stellst. Ohne Amtsdeutsch, dafür mit den richtigen Regelungen an der Hand.

Kurz gesagt

In Thüringen werden Kinder mit Lese-Rechtschreib-Schwierigkeiten auf Grundlage der Fachlichen Empfehlung von 2008 und des § 59 ThürSchulO gefördert. Die Schule stellt die Schwierigkeiten pädagogisch fest, ein ärztliches Gutachten ist nicht zwingend. Möglich sind ein Nachteilsausgleich sowie in besonderen Fällen ein zeitweiliger Verzicht auf die Notenbewertung, den das Staatliche Schulamt genehmigen muss. Den Förderplan erstellt der Klassenlehrer, entschieden wird an der Schule.

Hier bekommst du die Regelung für Thüringen in Klartext, die zwei Werkzeuge Nachteilsausgleich und Notenschutz, die zuständigen Stellen und einen Musterbrief für deinen Antrag.

Welche Regeln gelten in Thüringen?

Maßgeblich sind die Fachliche Empfehlung zu Fördermaßnahmen für Kinder und Jugendliche mit besonderen Lernschwierigkeiten vom 20. August 2008 und § 59 der Thüringer Schulordnung (ThürSchulO), insbesondere § 59 Abs. 5 für den zeitweiligen Notenverzicht. Die Feststellung erfolgt in Thüringen schulisch und pädagogisch, durch Beobachtung und pädagogische Diagnostik der Lehrkräfte. Ein formelles Feststellungsverfahren oder ein zwingendes ärztliches Gutachten ist nicht vorgeschrieben, der schulpsychologische Dienst kann jedoch beratend hinzugezogen werden. Die genauen Regelungen können sich ändern, im Zweifel gilt die aktuelle Fassung, und die Schule berät im Einzelfall.

Nachteilsausgleich: was dein Kind bekommen kann

Der Nachteilsausgleich stützt sich auf § 59 ThürSchulO und soll ausgleichen, dass ein Kind seine tatsächlichen Fähigkeiten wegen der Lese-Rechtschreib-Schwierigkeiten nicht angemessen zeigen kann. Üblich sind zum Beispiel eine verlängerte Arbeitszeit, das Zulassen von Hilfsmitteln, angepasste oder vorgelesene Aufgabenstellungen sowie eine stärkere Gewichtung mündlicher Leistungen. Wichtig ist, dass der Nachteilsausgleich nur die Rahmenbedingungen verändert, die Anforderungen und Lernziele selbst bleiben gleich. Die konkreten Maßnahmen werden individuell im Förderplan festgelegt.

Notenschutz: was er bedeutet, und der Punkt mit dem Zeugnis

Über den reinen Nachteilsausgleich hinaus sieht Thüringen einen Notenschutz vor. Nach § 59 Abs. 5 ThürSchulO kann, wenn trotz gezielter Förderung eine Bewertung durch Noten pädagogisch nicht angezeigt ist und die Lernentwicklung behindern würde, zeitweilig auf die Notenbewertung verzichtet werden. Diesen Verzicht muss das Staatliche Schulamt genehmigen, an die Stelle der Note tritt dann eine verbale Beschreibung des Lernfortschritts.

Dieser Notenverzicht wirkt sich auf das Zeugnis aus, denn statt der Note wird die verbale Beschreibung eingetragen. In Abschluss- und Abgangszeugnissen ist dagegen in jedem Fall eine Note zu erteilen, dort ist der Verzicht nicht möglich. Ob zusätzlich ein gesonderter Hinweis erfolgt, ist nicht einheitlich geregelt und sollte im Einzelfall mit der Schule geklärt werden.

Wer in Thüringen zuständig ist

Die Lese-Rechtschreib-Schwierigkeiten werden schulisch durch die unterrichtenden Lehrkräfte und den Klassenlehrer festgestellt, der auch für die Erstellung des individuellen Förderplans verantwortlich ist. Über die Teilnahme an schulischen Förder- und Unterstützungsangeboten entscheidet die Schulleitung. Den zeitweiligen Verzicht auf die Notenbewertung nach § 59 Abs. 5 ThürSchulO muss das Staatliche Schulamt genehmigen. Beratend kann der schulpsychologische Dienst des Staatlichen Schulamtes einbezogen werden.

So stellst du den Antrag, Schritt für Schritt

Musterbrief · Thüringen

An die Schulleitung / Klassenkonferenz [Name der Schule] Antrag auf Nachteilsausgleich (und Notenschutz) bei Lese-Rechtschreib-Schwierigkeiten Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich für mein Kind [Vor- und Nachname], Klasse [Klasse], einen Nachteilsausgleich bei Lese-Rechtschreib-Schwierigkeiten gemäß § 59 der Thüringer Schulordnung (ThürSchulO) und der Fachlichen Empfehlung vom 20. August 2008. [Optional: Zusätzlich beantrage ich Notenschutz für die Bewertung im Lesen und/oder Rechtschreiben.] Bitte lassen Sie die geeigneten Maßnahmen für die einzelnen Fächer festlegen. Über einen Gesprächstermin freue ich mich. Mit freundlichen Grüßen [Name] [Ort, Datum]

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Häufige Fragen

Brauchen wir für Thüringen ein ärztliches oder schulpsychologisches Gutachten?
Nein, zwingend erforderlich ist das nicht. Die Feststellung erfolgt pädagogisch durch die Schule auf Basis von Beobachtungen und pädagogischer Diagnostik. Der schulpsychologische Dienst oder eine fachärztliche Abklärung können die Einschätzung aber sinnvoll unterstützen.
Wird die Rechtschreibung bei LRS in Thüringen nicht mehr benotet?
Das ist unter Bedingungen möglich. Nach § 59 Abs. 5 ThürSchulO kann zeitweilig auf die Notenbewertung verzichtet werden, wenn Noten pädagogisch nicht angezeigt sind. Diesen Notenverzicht muss das Staatliche Schulamt genehmigen, an die Stelle der Note tritt eine verbale Beschreibung.
Steht der Nachteilsausgleich oder Notenschutz im Zeugnis?
Beim genehmigten Notenverzicht wird statt der Note eine verbale Beschreibung ins Zeugnis eingetragen, der Verzicht wirkt sich also aufs Zeugnis aus. In Abschluss- und Abgangszeugnissen ist immer eine Note zu erteilen. Einen gesonderten Hinweis solltest du im Zweifel mit der Schule klären.
Wer entscheidet über Nachteilsausgleich und Notenschutz?
Die Feststellung und den Förderplan verantwortet der Klassenlehrer gemeinsam mit den Lehrkräften. Über schulische Fördermaßnahmen entscheidet die Schulleitung. Den zeitweiligen Verzicht auf die Notenbewertung muss zusätzlich das Staatliche Schulamt genehmigen.
Günter Bonin mit seinem Sohn

Günter Bonin ist Lehrer, LRS-Trainer und Vater. Er kennt die Lese-Rechtschreib-Schwäche aus dem Unterricht und vom eigenen Küchentisch. Sein Buch »Mama, ich bin DOCH schlau!« macht Eltern Mut.