Nachteilsausgleich bei LRS in Thüringen:
Was gilt und wie du ihn beantragst
Dein Kind kann den Stoff, scheitert aber an der Zeit und an der Rechtschreibung, die überall mitzählt.
Genau dafür gibt es in Thüringen klare Regeln. Ich habe hunderte Eltern durch dieses Verfahren begleitet und sage dir hier, was deinem Kind zusteht, wer zuständig ist und wie du den Antrag ruhig und richtig stellst. Ohne Amtsdeutsch, dafür mit den richtigen Regelungen an der Hand.
Kurz gesagt
In Thüringen werden Kinder mit Lese-Rechtschreib-Schwierigkeiten auf Grundlage der Fachlichen Empfehlung von 2008 und des § 59 ThürSchulO gefördert. Die Schule stellt die Schwierigkeiten pädagogisch fest, ein ärztliches Gutachten ist nicht zwingend. Möglich sind ein Nachteilsausgleich sowie in besonderen Fällen ein zeitweiliger Verzicht auf die Notenbewertung, den das Staatliche Schulamt genehmigen muss. Den Förderplan erstellt der Klassenlehrer, entschieden wird an der Schule.
Hier bekommst du die Regelung für Thüringen in Klartext, die zwei Werkzeuge Nachteilsausgleich und Notenschutz, die zuständigen Stellen und einen Musterbrief für deinen Antrag.
Welche Regeln gelten in Thüringen?
Maßgeblich sind die Fachliche Empfehlung zu Fördermaßnahmen für Kinder und Jugendliche mit besonderen Lernschwierigkeiten vom 20. August 2008 und § 59 der Thüringer Schulordnung (ThürSchulO), insbesondere § 59 Abs. 5 für den zeitweiligen Notenverzicht. Die Feststellung erfolgt in Thüringen schulisch und pädagogisch, durch Beobachtung und pädagogische Diagnostik der Lehrkräfte. Ein formelles Feststellungsverfahren oder ein zwingendes ärztliches Gutachten ist nicht vorgeschrieben, der schulpsychologische Dienst kann jedoch beratend hinzugezogen werden. Die genauen Regelungen können sich ändern, im Zweifel gilt die aktuelle Fassung, und die Schule berät im Einzelfall.
Nachteilsausgleich: was dein Kind bekommen kann
Der Nachteilsausgleich stützt sich auf § 59 ThürSchulO und soll ausgleichen, dass ein Kind seine tatsächlichen Fähigkeiten wegen der Lese-Rechtschreib-Schwierigkeiten nicht angemessen zeigen kann. Üblich sind zum Beispiel eine verlängerte Arbeitszeit, das Zulassen von Hilfsmitteln, angepasste oder vorgelesene Aufgabenstellungen sowie eine stärkere Gewichtung mündlicher Leistungen. Wichtig ist, dass der Nachteilsausgleich nur die Rahmenbedingungen verändert, die Anforderungen und Lernziele selbst bleiben gleich. Die konkreten Maßnahmen werden individuell im Förderplan festgelegt.
Notenschutz: was er bedeutet, und der Punkt mit dem Zeugnis
Über den reinen Nachteilsausgleich hinaus sieht Thüringen einen Notenschutz vor. Nach § 59 Abs. 5 ThürSchulO kann, wenn trotz gezielter Förderung eine Bewertung durch Noten pädagogisch nicht angezeigt ist und die Lernentwicklung behindern würde, zeitweilig auf die Notenbewertung verzichtet werden. Diesen Verzicht muss das Staatliche Schulamt genehmigen, an die Stelle der Note tritt dann eine verbale Beschreibung des Lernfortschritts.
Dieser Notenverzicht wirkt sich auf das Zeugnis aus, denn statt der Note wird die verbale Beschreibung eingetragen. In Abschluss- und Abgangszeugnissen ist dagegen in jedem Fall eine Note zu erteilen, dort ist der Verzicht nicht möglich. Ob zusätzlich ein gesonderter Hinweis erfolgt, ist nicht einheitlich geregelt und sollte im Einzelfall mit der Schule geklärt werden.
Wer in Thüringen zuständig ist
Die Lese-Rechtschreib-Schwierigkeiten werden schulisch durch die unterrichtenden Lehrkräfte und den Klassenlehrer festgestellt, der auch für die Erstellung des individuellen Förderplans verantwortlich ist. Über die Teilnahme an schulischen Förder- und Unterstützungsangeboten entscheidet die Schulleitung. Den zeitweiligen Verzicht auf die Notenbewertung nach § 59 Abs. 5 ThürSchulO muss das Staatliche Schulamt genehmigen. Beratend kann der schulpsychologische Dienst des Staatlichen Schulamtes einbezogen werden.
So stellst du den Antrag, Schritt für Schritt
- Erstens: Ordne deine Beobachtungen und, falls vorhanden, die schulische oder ärztliche Feststellung der LRS.
- Zweitens: Bitte die Klassenlehrkraft um ein Gespräch und frag nach der zuständigen Ansprechperson für LRS an der Schule.
- Drittens: Stelle den Antrag schriftlich. Nutze dafür gern den Musterbrief unten.
- Viertens: Halte das Ergebnis fest und schau nach einer Weile, ob die Maßnahmen im Alltag wirklich ankommen.
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