Nachteilsausgleich bei LRS in Hamburg:
Was gilt und wie du ihn beantragst
Dein Kind kann den Stoff, scheitert aber an der Zeit und an der Rechtschreibung, die überall mitzählt.
Genau dafür gibt es in Hamburg klare Regeln. Ich habe hunderte Eltern durch dieses Verfahren begleitet und sage dir hier, was deinem Kind zusteht, wer zuständig ist und wie du den Antrag ruhig und richtig stellst. Ohne Amtsdeutsch, dafür mit den richtigen Regelungen an der Hand.
Kurz gesagt
In Hamburg wird LRS von der Schule selbst festgestellt, nicht durch ein ärztliches Attest. Beim Nachteilsausgleich bekommt dein Kind zum Beispiel mehr Zeit oder Hilfsmittel, ohne dass die Anforderungen sinken, und es gibt keinen Zeugnisvermerk. Der Notenschutz setzt die Rechtschreibbewertung teilweise oder ganz aus, ist an strenge Bedingungen geknüpft und muss laut Gesetz im Zeugnis vermerkt werden.
Hier bekommst du die Regelung für Hamburg in Klartext, die zwei Werkzeuge Nachteilsausgleich und Notenschutz, die zuständigen Stellen und einen Musterbrief für deinen Antrag.
Welche Regeln gelten in Hamburg?
Maßgeblich ist § 44 des Hamburgischen Schulgesetzes (HmbSG) zur Leistungsbeurteilung und zum Notenschutz, seit dem 1. August 2024 mit dem Notenschutz in Absatz 1a gesetzlich verankert, ergänzt durch die Handreichung der Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) vom 22. Januar 2025. Die Feststellung erfolgt in Hamburg schulisch, also durch die Lehrkräfte mit standardisierten schulischen Testverfahren, unterstützt vom ReBBZ. Ein ärztliches Gutachten wird berücksichtigt, ersetzt die schulische Überprüfung aber nicht. Die genauen Regelungen können sich ändern, im Zweifel gilt die aktuelle Fassung, und die Schule berät im Einzelfall.
Nachteilsausgleich: was dein Kind bekommen kann
Ein Nachteilsausgleich verändert nicht das Lernziel, sondern die Bedingungen, unter denen dein Kind seine Leistung zeigt. Üblich sind ein Zeitzuschlag von bis zu 50 Prozent, das Vorlesen von Aufgaben (in der Regel bis Klasse 6), technische oder methodische Hilfsmittel sowie eine angepasste Aufgabengestaltung. Voraussetzung ist nach der aktuellen Hamburger Regelung meist eine vorausgehende schulische Förderung von mindestens sechs Monaten. Über die konkreten Maßnahmen entscheidet die Schule, formal die Schulleitung. Ein Nachteilsausgleich wird in der Regel nicht im Zeugnis vermerkt.
Notenschutz: was er bedeutet, und der Punkt mit dem Zeugnis
Der Notenschutz bedeutet, dass die Rechtschreib- und teilweise die Leseleistung zurückhaltend gewichtet oder bis zur Nichtbewertung ausgesetzt wird. Er wird nur auf Antrag und unter engen Voraussetzungen gewährt: Es müssen besondere und lang anhaltende Schwierigkeiten vorliegen (Testergebnisse im Lesen unter Prozentrang 5, im Rechtschreiben unter Prozentrang 10), und dein Kind muss unmittelbar zuvor in der Regel mindestens zwölf Monate gefördert worden sein und zusätzlich mindestens sechs Monate einen Nachteilsausgleich erhalten haben.
Wichtig und ehrlich: Der Notenschutz wird in Hamburg im Zeugnis vermerkt. Das schreibt das Schulgesetz ausdrücklich vor, was auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zurückgeht. Wäge diesen Punkt daher gut ab. Im Zweifel gilt die jeweils aktuelle Fassung der Behörde, informiere dich vor einem Antrag bei der Schule oder dem ReBBZ über den neuesten Stand.
Wer in Hamburg zuständig ist
Festgestellt wird LRS durch die Lehrkräfte deiner Schule mithilfe schulischer Diagnostik und Testverfahren. Die Regionalen Bildungs- und Beratungszentren (ReBBZ) beraten und unterstützen bei der Diagnostik und Förderung, und der schulpsychologische Dienst am ReBBZ kann hinzugezogen werden. Über Nachteilsausgleich und Notenschutz entscheidet die Schule, in der Regel die Klassen- beziehungsweise Zeugniskonferenz, die Verantwortung für den Bescheid liegt bei der Schulleitung. Den Antrag auf Notenschutz stellen die Eltern beziehungsweise volljährige Schülerinnen und Schüler.
So stellst du den Antrag, Schritt für Schritt
- Erstens: Ordne deine Beobachtungen und, falls vorhanden, die schulische oder ärztliche Feststellung der LRS.
- Zweitens: Bitte die Klassenlehrkraft um ein Gespräch und frag nach der zuständigen Ansprechperson für LRS an der Schule.
- Drittens: Stelle den Antrag schriftlich. Nutze dafür gern den Musterbrief unten.
- Viertens: Halte das Ergebnis fest und schau nach einer Weile, ob die Maßnahmen im Alltag wirklich ankommen.
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